Hier finden Sie Informationen zu den qualitätsgeprüften Kompetenznachweisen für Modulabschlüsse.

Die Checkliste Modulangebot unterstützt Sie dabei, das passende Angebot zu finden. 


Was macht die QSK – und was nicht?

Die Qualitätssicherungskommission (QSK) prüft die Qualität der Kompetenznachweise für Modulabschlüsse, die für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung erforderlich sind. Sie stellt sicher, dass die zugrunde liegenden Kompetenznachweise einheitlichen Qualitätsstandards entsprechen und schweizweit vergleichbar sind.

Die QSK entwickelt jedoch keine Ausbildungskurse und macht keine inhaltlichen Vorgaben für Lehrgänge. Die Gestaltung und Durchführung der Ausbildungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Modulanbieter.

Qualitätsgeprüfte Kompetenznachweise

Über die Schaltflächen gelangen Sie zu den Anbietern, die qualitätsgeprüfte Kompetenznachweise für das ausgewählte Modul ausstellen. Angezeigt werden die Modulanbieter sowie die Gültigkeitsdauer der Qualitätsprüfung («gültig von» bis «gültig bis»).

Nach Prüfungsordnung 2025

Weiterführende Informationen über die neuen Module finden Sie unter: Prüfungsordnung 2025

 

Nach Prüfungsordnung 2007

Die nach der Prüfungsordnung 2007 ausgestellten Modulzertifikate werden für die Zulassung zur Berufsprüfung nach Prüfungsordnung 2025 weiterhin anerkannt. Sie können jedoch nur noch bis zu den folgenden Zeitpunkten ausgestellt werden:

A4, A6, C3, C4, C6: Ende 2026
A7, C7 sowie B1 - B6: Ende 2027
B7: Ende 2028